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Hinweise

Wir weisen auf folgendes hin: Aufgrund rechtlicher Vorgaben können Einstellungen beim KENFO erst nach Durchlaufen eines Auswahlverfahrens für ausgeschriebene Stellen erfolgen. Bei Initiativbewerbungen bitten wir daher um Verständnis, dass diese erst nach Zuordnung zu einer Stellenausschreibung berücksichtigt werden können. Bei Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen beachten Sie zudem bitte ggf. die angegebene Bewerbungsfrist.

Der KENFO fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind beim KENFO willkommen und werden im Falle gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erbeten.

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