Gesetzlicher Auftrag

Der KENFO ist eine 2017 errichtete öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die Kosten für die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland zu finanzieren. Hintergrund hierfür ist, dass die Kostentragungspflicht 2017 von den deutschen Kernkraftwerksbetreibern auf den Bund übergegangen ist. Im Gegenzug haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber rund 24,1 Mrd. Euro an den KENFO gezahlt. Die Verpflichtung zum Rückbau der Kernkraftwerke ist bei deren Betreibern verblieben. Die Finanzierung des Rückbaus ist nicht Teil der Aufgaben des KENFO. 

Anlage des Stiftungsvermögens

Der KENFO legt sein Stiftungsvermögen bei angemessenem Risiko so in ein globales, breit diversifiziertes Portfolio an, dass die Finanzierung der kerntechnischen Entsorgungskosten bis Ende des Jahrhunderts sichergestellt ist. Die Zuführung weiterer Mittel in das Stiftungsvermögen ist nicht vorgesehen. Nachhaltigkeitskriterien sind Teil seiner Anlagestrategie. Der KENFO verfolgt dabei einen renditeorientierten Nachhaltigkeitsansatz. Dies bedeutet, dass er die Erfüllung seiner Nachhaltigkeitsziele mit der Erzielung der für seinen gesetzlichen Auftrag notwendigen Renditen bei angemessenem Risiko in Einklang bringt.

Auszahlungen an den Bund

Das Vermögen des Fonds darf nur zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Der KENFO erstattet dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz jährlich die bei der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung angefallenen Kosten der kerntechnischen Zwischen- und Endlagerung. In den Jahren 2017 bis 2023 hat der KENFO bereits 3,6 Mrd. Euro an den Bund zur Erstattung der kerntechnischen Entsorgungskosten ausgezahlt.