Es gibt keine Einheitsstrategie im Bereich der Nachhaltigkeit. Ziel des KENFO ist es, ESG-Kriterien in allen liquiden und illiquiden Anlageklassen bei der Auswahl der Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Der Nachhaltigkeitsansatz steht im Einklang mit unseren Performancezielen. Wir wollen unsere (un-)mittelbaren Anlageentscheidungen und unsere ESG-Ziele so ausbalancieren, dass Renditepotenziale bei der Anlage des Stiftungsvermögens erhalten bleiben. So können wir unseren Stiftungszweck verfolgen, ohne zukünftige Bundeshaushalte zu belasten.
Nachhaltiges Investieren ist ein sich dynamisch entwickelndes Themengebiet. Die einzelnen Schritte des Nachhaltigkeitsansatzes werden direkt durch die angebundenen Asset-Management Gesellschaften für die liquiden Anlagen umgesetzt. Die Gesellschaften verfügen über Kompetenzen, Rechenkapazitäten und Lizenzen von i.d.R. mehreren Datenanbietern. Dadurch muss sich der KENFO nicht auf eine Ratingagentur bzw. einen Datenanbieter und dessen Datenbanken festlegen und profitiert – neben der Kostenersparnis - von der hohen Dynamik der Verbesserung von Datenqualität und Datenverfügbarkeit in diesem noch neuen Geschäftsfeld.
Der KENFO-Nachhaltigkeitsansatz orientiert sich im Rahmen der Investmententscheidungen an folgenden übergeordneten Grundsätzen:
UN Global Compact, die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Unternehmen werden von der Anlage ausgeschlossen, wenn sie gegen eines oder mehrere der zehn seiner Kernprinzipien verstoßen. Dazu zählen die Einhaltung von anerkannten Menschenrechten und internationalen Arbeitsnormen, der Schutz der Umwelt sowie die Bekämpfung von Korruption. Der Ausschluss umfasst auch Unternehmen aus Branchen, die vom UN Global Compact als Unterzeichner ausgeschlossen werden, da sie gegen dessen Statuten, die sich auf unternehmerisches Fehlverhalten beziehen, verstoßen.
UN Principles for Responsible Investment (UN PRI). Die weltweite Investoreninitiative PRI arbeitet in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN Global Compact. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Kapitaleigner, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister, Umwelt- und Sozialkriterien sowie Aspekte der Unternehmensführung bei allen Aktivitäten zu beachten.
Ausschlüsse von Kernkraft und Unterstützung der Klimaziele. Der Fonds schließt Investitionen und Beteiligungen in Kernkraftwerksbetreiber oder Unternehmen, die Kernkraftwerksbetreiber beherrschen aus. Der KENFO unterstützt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Investitionen in die Dekarbonisierung zur Erreichung der Klimaziele. Der Fonds wird bei der Anlage seiner Gelder den durch die Kohlekommission unter breiten gesellschaftlichen Konsens angestrebten Ausstieg aus der Kohleverstromung nicht zuwiderlaufen.