Hintergrund

Die vom BMF als Allgemeine Verwaltungsvorschrift auf Basis von § 9 Absatz 2 Satz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes erlassenen Anlagerichtlinien (AnlageRL) vom 27. Juni 2017 sehen in ihrem § 4 Absatz 3 Satz 1 vor, dass der Vorstand des KENFO bei seinen Anlageentscheidungen ESG (Environmental, Social, Governance)-Kriterien in die Anlagestrategie integriert. 

Zudem hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, keine Anlagen in Projekte, Unternehmen, Anleihen oder Institutionen vorzunehmen, die dem übergeordneten Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufen, die Nutzung der Atomenergie zu beenden (gem. Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14.12.2016 (BT-Drs. 18/10671).

Wie funktioniert der Nachhaltigkeitsansatz des KENFO?

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Investmentprozess soll dazu beitragen, die im Entsorgungsfondsgesetz definierten Aufgaben und Ziele des KENFO sicherzustellen. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlagestrategie. Mit ihr sollen gute und dauerhafte Renditen und eine langfristig stabile Wertentwicklung erreicht werden. Die Anlagestrategie setzt dabei auf eine ausgewogene, breit diversifizierte Vermögensanlage. Für jede Anlageklasse innerhalb der Zielstruktur wird ein spezifisches Konzept für die Berücksichtigung von ESG-Kriterien erarbeitet und umgesetzt. Wo möglich und sinnvoll, nimmt der Fonds Bezug auf international anerkannte ESG-Normen und -Standards. 

Die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung sind wichtige Parameter des nachhaltigen Investierens. Nachhaltige Geschäftsmodelle können die Erzielung langfristig überdurchschnittlicher, risikoadjustierter Erträge unterstützen. Insbesondere für sehr langfristig orientierte Investoren wie den KENFO sind nachhaltige Anlagekriterien aus Risikoüberlegungen von hoher Bedeutung. Unternehmen, deren Geschäftspolitik auf kurzfristige Erfolge abstellt und sich nicht an nachhaltigen Zielen orientiert, bergen für Investoren erhebliche Verlustrisiken. Wir wollen daher Investitionen tätigen, die auf die nachhaltige Erzielung von Erträgen ausgerichtet sind. 

Der KENFO setzt seinen Nachhaltigkeitsansatz im Wesentlichen dezentral über die von ihm mandatierten Asset Management-Gesellschaften um. Diese können für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsansatzes mit einem qualifizierten ESG-Datenanbieter ihrer Wahl zusammenarbeiten. Damit profitiert der KENFO zum einen von den etablierten Prozessen der Zusammenarbeit externer Asset-Management-Gesellschaften mit den ESG-Datenanbietern/Ratingagenturen und unmittelbar auch von sonstigen Weiterentwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsanalyse. Zum anderen eröffnet dieses Vorgehen dem KENFO die Möglichkeit, von der weltweiten Dynamik am nachhaltigen Kapitalmarkt und insbesondere der kontinuierlichen Weiterentwicklung der ESG-Ratingansätze zu profitieren und den Wettbewerb, um die besten Ratingkonzepte zu unterstützen.

Die mandatierten Asset Management-Gesellschaften und Anlageberater verfügen über ausgewiesene Expertise bei der Integration von ESG-Kriterien in den Anlageprozess. Der Auswahlprozess für das Investmentuniversum integriert die Nachhaltigkeitskriterien (sog. ESG-Screening). So wird beispielsweise bei jedem Erwerb von Anleihen und Aktien sichergestellt, dass die ausgewählten Investments unter ESG-Gesichtspunkten nicht den vordefinierten Ausschlusskriterien unterfallen (wie UN Global Compact-Verstöße oder Kernkraftwerksbetreiber) und gleichzeitig zu den jeweils besten ihrer Branche gehören. Unternehmen werden auf Basis einer Vielzahl von branchenspezifischen und anderen relevanten ESG-Kriterien analysiert und bewertet. Die von Asset Managern oder anerkannten und qualifizierten ESG-Ratingagenturen am besten bewerteten Unternehmen einer Branche werden in das liquide Anlageuniversum aufgenommen.

Diese Punkte sind uns wichtig beim Thema Nachhaltigkeit

Es gibt keine Einheitsstrategie im Bereich der Nachhaltigkeit. Ziel des KENFO ist es, ESG-Kriterien in allen liquiden und illiquiden Anlageklassen bei der Auswahl der Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Der Nachhaltigkeitsansatz steht im Einklang mit unseren Performancezielen. Wir wollen unsere (un-)mittelbaren Anlageentscheidungen und unsere ESG-Ziele so ausbalancieren, dass Renditepotenziale bei der Anlage des Stiftungsvermögens erhalten bleiben. So können wir unseren Stiftungszweck verfolgen, ohne zukünftige Bundeshaushalte zu belasten.

Nachhaltiges Investieren ist ein sich dynamisch entwickelndes Themengebiet. Die einzelnen Schritte des Nachhaltigkeitsansatzes werden direkt durch die angebundenen Asset-Management Gesellschaften für die liquiden Anlagen umgesetzt. Die Gesellschaften verfügen über Kompetenzen, Rechenkapazitäten und Lizenzen von i.d.R. mehreren Datenanbietern. Dadurch muss sich der KENFO nicht auf eine Ratingagentur bzw. einen Datenanbieter und dessen Datenbanken festlegen und profitiert – neben der Kostenersparnis - von der hohen Dynamik der Verbesserung von Datenqualität und Datenverfügbarkeit in diesem noch neuen Geschäftsfeld. 

Der KENFO-Nachhaltigkeitsansatz orientiert sich im Rahmen der Investmententscheidungen an folgenden übergeordneten Grundsätzen:

UN Global Compact, die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Unternehmen werden von der Anlage ausgeschlossen, wenn sie gegen eines oder mehrere der zehn seiner Kernprinzipien verstoßen. Dazu zählen die Einhaltung von anerkannten Menschenrechten und internationalen Arbeitsnormen, der Schutz der Umwelt sowie die Bekämpfung von Korruption. Der Ausschluss umfasst auch Unternehmen aus Branchen, die vom UN Global Compact als Unterzeichner ausgeschlossen werden, da sie gegen dessen Statuten, die sich auf unternehmerisches Fehlverhalten beziehen, verstoßen.

UN Principles for Responsible Investment (UN PRI). Die weltweite Investoreninitiative PRI arbeitet in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN Global Compact. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Kapitaleigner, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister, Umwelt- und Sozialkriterien sowie Aspekte der Unternehmensführung bei allen Aktivitäten zu beachten.

Ausschlüsse von Kernkraft und Unterstützung der Klimaziele. Der Fonds schließt Investitionen und Beteiligungen in Kernkraftwerksbetreiber oder Unternehmen, die Kernkraftwerksbetreiber beherrschen aus. Der KENFO unterstützt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Investitionen in die Dekarbonisierung zur Erreichung der Klimaziele. Der Fonds wird bei der Anlage seiner Gelder den durch die Kohlekommission unter breiten gesellschaftlichen Konsens angestrebten Ausstieg aus der Kohleverstromung nicht zuwiderlaufen. 

UN Principles for Responsible Investment (UN PRI)

Im November 2020 ist der KENFO den von internationalen Investoren entwickelten und von den Vereinten Nationen unterstützten „Principles for Responsible Investment“ (PRI) beigetreten. Die Principles for Responsible Investment sind eine internationale Investoreninitiative, die 2006 in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN Global Compact gegründet wurde. Kern der Initiative sind sechs Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren, die zahlreiche Maßnahmen zur Einbeziehung von ESG-Themen (Environment, Social, Governance) in die Anlagepraxis vorschlagen: 

  1. Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.

  2. Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.

  3. Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.

  4. Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.

  5. Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.

  6. Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.

Schon vor seinem Beitritt hat der KENFO diese Prinzipien im Wesentlichen umgesetzt, insbesondere hat er seit seiner Errichtung im Sommer 2017 ökologische, soziale und Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung in seinen Anlage-und Entscheidungsprozessen integriert.

Net-Zero Asset Owner Alliance

Seit Anfang März 2020 ist der KENFO Mitglied der United Nations-convened Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA). Diese wurde von den Vereinten Nationen auf dem UN-Klimagipfel in New York im September 2019 gegründet und ist die wichtigste internationale Initiative großer institutioneller Anleger im Kampf gegen die globale Erwärmung. Die Mitglieder der AOA verpflichten sich, die CO2-Emissionen ihrer Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren. Damit will die AOA ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten leisten. Die Mitglieder sind 33 internationale institutionelle Investoren, die Vermögenswerte von insgesamt für 5,1 Billionen USD verwalten (Stand: Februar 2021).


Der KENFO bekennt sich in seinen Nachhaltigkeitsgrundsätzen zu den Pariser Klimazielen. Ziel der Mitgliedschaft ist es, den Transformationsprozess der Realwirtschaft gemeinsam mit anderen Großinvestoren in Richtung Klimaneutralität zu begleiten. Der KENFO verpflichtet sich als erster Staatsfonds weltweit, das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen und sein Anlageportfolio bis 2050 klimaneutral auszurichten. Mit einem gemeinsamen Engagement von Großinvestoren in der AOA setzt der KENFO ein starkes Signal, die Klimaziele durch eine Transformation in allen Bereichen der Wirtschaft zu erreichen. Dabei geht es nicht darum, Portfolien primär durch Ausschlüsse klimaneutral auszurichten. Der KENFO will diesen Weg zusammen mit der Realwirtschaft gehen. 


Die Mitglieder der Net-Zero Asset Owner Alliance verpflichten sich, über Fortschritte zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2015 regelmäßig zu berichten. 


Die Net-Zero Asset Owner Alliance hat im Oktober 2020 das „Inaugural Target Setting Protocol“ veröffentlicht, das die in den kommenden fünf Jahren zu erreichenden Ziele der AOA definiert und wie sich die einzelnen Mitglieder an diesen Zielen arbeiten. Die im Rahmen des Protokolls festzulegenden Ziele stellen dabei sorgfältig ein Gleichgewicht zwischen wissenschaftlichem Anspruch, aktivem Aktionärstum der Investoren sowie der Herausforderungen bei der Reduzierung CO2-schädlicher Investitionen her, die im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen formuliert wurden. 

„Wir werden die Pariser Klimaziele nicht nur durch politische Bekenntnisse erreichen, sondern brauchen entschlossenes Handeln. Einen wichtigen Teil werden auch Unternehmen beitragen müssen: Daher begrüße ich es sehr, dass große institutionelle Anleger mit ihren Investitionen das Jahrhundertziel der Erreichung der Klimaneutralität unterstützen. Mit dem Beitritt zur Net Zero Asset Owner Alliance bekennt sich der deutsche Staatsfonds KENFO zu seiner Verantwortung seinem Auftrag gemäß nachhaltige und langfristige Renditen zur Finanzierung der Atommüllentsorgung zu erwirtschaften.“

Jürgen Trittin, Mitglied des Kuratoriums des KENFO

„Der Beitritt zur Net Zero Asset Owner Alliance ist nicht nur der Ausdruck einer Verpflichtung, das KENFO-Portfolio bis 2050 klimaneutral umzustellen. Es ist auch ein pragmatischer Schritt. Der Beitritt zum AOA ermöglicht einen Zugang zum weiterentwickelten Know-How für Analyseansätze, IT-Tools sowie professionelle Ratingverfahren und reduziert den Aufwand für Eigenentwicklung. Ich begrüße diesen lösungsorientierten Austausch großer institutioneller Anleger als einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Realwirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität.“

Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019 bis 2021)

„Deutschland stellt derzeit die Weichen für eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft. Als erster Staatsfonds weltweit bekennt sich der KENFO klar zur Klimaneutralität und unterstützt Deutschland auf dem Weg zum führenden Sustainable Finance-Standort.“

Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (2018 bis 2021)

„Ich freue mich, dass der KENFO mit dem Beitritt zur Net-Zero Asset Owner Alliance seine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Investments auch international untermauert. Nach dem Ausschluss von Atominvestments, dem umfassenden Nachhaltigkeitskonzept und der Integration von ESG (Environmental, Social, Governance)-Kriterien in seine Anlagestrategie hat sich der KENFO als erster Staatsfonds weltweit frühzeitig dazu bekannt, das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen und sein Anlageportfolio bis spätestens 2050 klimaneutral auszurichten. Der KENFO setzt Standards, die künftig auch bei anderen staatlichen Investitionen gelten müssen. Nachhaltige Investments leisten einen wesentlichen Beitrag, um die Ziele des Beschlusses der Bundesregierung zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, des Pariser Klimaschutzabkommens und der 2030-Agenda für eine nachhaltige, kohlenstoffarme und klimaneutrale Weltwirtschaft in der zweiten Jahrhunderthälfte zu erfüllen."

Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2013 bis 2021)

KENFO setzt sich bis Ende 2024 ein CO2-Reduktionsziel von 20%

Der KENFO hat sich als Mitglied der UN-convened Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) und deren “Target Setting Protocol” ein erstes Zwischenziel bei der Reduzierung seines CO2-Fußabdrucks gesetzt: Bis Ende 2024 soll der zum 31.12.2019 gemessene und der AOA übermittelte CO2-Fußabruck seines Aktien- und Unternehmensanleiheportfolios um weitere 20 Prozent vermindert werden.