Anlageklassen-spezifisches Nachhaltigkeitskonzept
Der KENFO investiert weltweit in ein ausgewogenes, breit diversifiziertes Portfolio mit einer Vielzahl von Anlageklassen. Für jede Anlageklasse erarbeitet der KENFO ein spezifisches Nachhaltigkeitskonzept. Wo möglich und sinnvoll, nimmt der KENFO Bezug auf international anerkannte ESG-Normen und -Standards.
Dezentrale Umsetzung über mandatierte Asset Manager
Der KENFO setzt seine Nachhaltigkeitsregeln im Wesentlichen dezentral über die von ihm mandatierten Asset Management-Gesellschaften um. Der KENFO mandatiert nur solche Asset Management-Gesellschaften, die über nachgewiesene Expertise bei der Integration von ESG-Kriterien in den Anlageprozess verfügen.
ESG-Screening
Die mandatierten Asset Management-Gesellschaften integrieren Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl des Investmentuniversums (sog. ESG-Screening). Beim Erwerb von Anleihen und Aktien wird sichergestellt, dass die ausgewählten Investments unter ESG-Gesichtspunkten nicht den im Folgenden aufgeführten Ausschlusskriterien unterliegen und gleichzeitig zu den jeweils besten ihrer Branche gehören (Best-in-Class Ansatz). Dies erfolgt auf Basis einer Analyse und Bewertung einer Vielzahl von branchenspezifischen und anderen relevanten ESG-Kriterien. Die Asset Management-Gesellschaften verwenden für die Analyse anerkannte und qualifizierte ESG-Ratingagenturen sowie eigene Recherchen.
Ausschlüsse
Das ESG-Screening dient auch dazu, die potenziellen Anlagemöglichkeiten darauf hin zu untersuchen, welche Investitionen durch vom KENFO vorgegebene Ausschlüsse ausscheiden. Ausschlusskriterien schränken das Anlageuniversum ein. Sie sollen sicherstellen, dass Anleger nicht in Geschäftsfelder investieren, die gegen ihre Werte verstoßen und z.B. kritische Geschäftsaktivitäten darstellen. Ausschlusskriterien stellen daher ein ebenso einfaches wie effektives Instrument dar, um Nachhaltigkeitsrisiken in einem Portfolio zu reduzieren.
Ausschlüsse beim liquiden Portfolio
Beim KENFO gelten für sein liquides Portfolio (Aktien und Anleihen) folgende Ausschlüsse:
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Schwerwiegende Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact
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Unternehmen, die Umsätze mit Waffen erzielen
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Unternehmen, die Umsätze mit der Produktion von Tabak erzielen
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Betreiber von Kernkraftwerken
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Betreiber von Uranminen (Umsatztoleranz 5%*)
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Förderung von Braun- und Steinkohle (Umsatztoleranz 5%)
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Betreiber von Kohlekraftwerken (Umsatztoleranz 5%)
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Förderer von Öl und Gas unter Nutzung von Frackingtechnologien (Umsatztoleranz 5%)
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Förderer von Öl aus Teersand (Umsatztoleranz 5%)
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Staatsanleihen und Unternehmen aus Ländern, die gemäß der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete sanktioniert sind
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Staatsanleihen und Unternehmen aus Ländern, die gemäß der Financial Action Task Force (FATF) auf Grund mangelnder Kooperation bei der globalen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sanktioniert sind
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Staatsanleihen von Ländern, die gemäß dem Demokratieindex der The Economist Intelligence Unit als autoritär gelten
*Der KENFO agiert marktüblich, indem Ausschlüsse an eine Umsatzschwelle geknüpft werden. Damit sollen Mischkonzerne sachgerecht behandelt und Ungenauigkeiten bei der Berichterstattung der Unternehmen sowie Schätzwerten Rechnung getragen werden.
Kein genereller Ausschluss fossiler Energie
Der KENFO schließt Investitionen in Öl- und Gasunternehmen nicht generell aus, weil er dies derzeit noch nicht als zielführend ansieht. Ein Ausschluss lässt zwar das Portfolio optisch weniger CO2-intensiv erscheinen, ändert jedoch nichts an dem CO2-Ausstoß des betreffenden Unternehmens. Die Veräußerung führt lediglich dazu, dass die Aktien den Eigentümer wechseln, ohne dass dem Unternehmen Kapital entzogen wird. Der Nachhaltigkeitsansatz des KENFO ist vielmehr darauf gerichtet, die Realwirtschaft bei der klimaneutralen Transformation ihrer Geschäftsmodelle zu begleiten (vgl. NZAOA Position on the Oil and Gas Sector). Dies erfordert erhebliche finanzielle Mittel und benötigt Zeit. Ein kompletter Ausschluss hätte zur Folge, dass der KENFO die notwendige Energie-Transformation von Öl- und Gasunternehmen nicht mehr verfolgen würde.
Die Realwirtschaft und die privaten Haushalte sind noch auf absehbare Zeit auf Öl und Gas angewiesen und es ist notwendig, eine zuverlässige und erschwingliche Energieversorgung aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig ist klar: Die Pariser Klimaziele lassen sich nur erreichen, wenn Öl und Gas mittelfristig durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden. Dies spiegelt sich auch im Portfolio des KENFO wider: aktuell bestehen rd. 40 % seines nicht-börsennotierten Infrastrukturportfolios aus Investitionen in Erneuerbare Energie bzw. in die Energiewende (wie z. B. den Ausbau der Netzinfrastruktur). Ein solcher transformativer Ansatz liegt auch der Energiewendestrategie der Bundesregierung zugrunde.
Nachhaltigkeitsansatz beim illiquiden Portfolio
Die vom KENFO ausgewählten Fondsmanagement-Gesellschaften im illiquiden Portfolio (Private Equity, Infrastruktur, Private Debt sowie Immobilien) müssen zunächst die Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investing (PRI)) oder ihres amerikanischen Äquivalents unterzeichnet haben. Darüber hinaus wendet der KENFO die Empfehlungen der Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) an, sobald diese für spezifische Anlageklassen zur Verfügung stehen. Bei jeder Fondsprüfung werden ESG-Kriterien geprüft und die Ergebnisse der ESG-Investitionsprüfung werden im Investitionsvorschlag berücksichtigt.
Durch die Vereinbarung von vertraglichen Nebenabreden (Excuse Rights oder Investitionsrestriktionen) setzt der KENFO folgende Ausschlüsse bei indirekten Investitionen über Mehranlegerfonds um:
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Betreiber von Kernkraftwerken
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Förderung von Braun- und Steinkohle (Umsatztoleranz 5%)
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Betreiber von Kohlekraftwerken (Umsatztoleranz 5%)
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Hersteller von kontroversen Waffen
Zusätzlich beteiligt sich der KENFO in seinem Infrastruktur-Portfolio nicht an der Erschließung neuer Öl- und Gasprojekte, wenn diese dem 1,5 Grad-Ziel widersprechen. Daher hat der KENFO seit Ende 2023 u.a. das Folgende ausgeschlossen:
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Erschließung neuer Öl- und Gasfelder, sofern nicht bereits bis Ende 2021 Finanzmittel gebunden wurden (Upstream),
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Investitionen in Öl- und Gaspipelines (Transport und Verteilung) und Öl- und Gaslagerung, die nicht bis Ende 2022 fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden, es sei denn, sie sind auf 1,5°C-Pfade mit geringer oder ohne Überschreitung ausgerichtet (Midstream) und
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Investitionen in ölbefeuerte Kraftwerke, Raffinerien und petrochemische Anlagen, sowie gasbefeuerte Kraftwerke, die nicht bis Ende 2022 fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden, es sei denn, sie sind auf 1,5°C-Pfade mit geringer oder ohne Überschreitung ausgerichtet (Downstream).
Weitere Nachhaltigkeitsinstrumente
Ausschlüsse und ESG-Screening sind wichtige, aber bei Weitem nicht die einzigen Instrumente der Nachhaltigkeitsstrategie des KENFO. Die weiteren Instrumente beruhen auf der Überzeugung des KENFO, dass Finanzinvestoren eine wichtige Rolle bei der Transformation der Realwirtschaft hin zu nachhaltigen Geschäftsmodellen spielen können. Weitere bedeutende Nachhaltigkeitsinstrumente des KENFO sind die ESG-Integration und die Dekarbonisierung des Portfolios.
Der KENFO ist überzeugt, dass gerade das Zusammenspiel unterschiedlicher Nachhaltigkeitsinstrumente und eine ausgewogene Balance zwischen Ausschlüssen und der Transformation von Unternehmen zur Klimaneutralität ein effektiver Weg zur Erfüllung des renditeorientierten Nachhaltigkeitsansatzes sind.