Hintergrund

Die Anlagerichtlinien (AnlageRL) des KENFO vom 27. Juni 2017 sehen in ihrem § 4 Absatz 3 Satz 1 vor, dass der Vorstand des KENFO bei seinen Anlageentscheidungen ESG-Kriterien (ESG steht für Environmental, Social und Governance) in die Anlagestrategie integriert. 

Zudem hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der KENFO keine Anlagen in Projekte, Unternehmen, Anleihen oder Institutionen vornimmt, die dem Atomausstieg zuwiderlaufen (gem. Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14.12.2016 (BT-Drs. 18/10671).

Das Kuratorium des KENFO hat am 3. Juni 2019 ESG-Grundsätze beschlossen. Diese stellen den übergeordneten Rahmen des Nachhaltigkeitsansatzes dar.  Der KENFO bekennt sich in diesen Grundsätzen zu den Pariser Klimazielen und verpflichtete sich als erster Staatsfonds weltweit sein Anlageportfolio bis spätestens 2050 klimaneutral auszurichten.

Wie funktioniert der Nachhaltigkeitsansatz des KENFO?

Anlageklassen-spezifisches Nachhaltigkeitskonzept
Der KENFO investiert weltweit in ein ausgewogenes, breit diversifiziertes Portfolio mit einer Vielzahl von Anlageklassen. Für jede Anlageklasse erarbeitet der KENFO ein spezifisches Nachhaltigkeitskonzept. Wo möglich und sinnvoll, nimmt der KENFO Bezug auf international anerkannte ESG-Normen und -Standards

Dezentrale Umsetzung über mandatierte Asset Manager
Der KENFO setzt seine Nachhaltigkeitsregeln im Wesentlichen dezentral über die von ihm mandatierten Asset Management-Gesellschaften um. Der KENFO mandatiert nur solche Asset Management-Gesellschaften, die über nachgewiesene Expertise bei der Integration von ESG-Kriterien in den Anlageprozess verfügen. 

ESG-Screening
Die mandatierten Asset Management-Gesellschaften integrieren Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl des Investmentuniversums (sog. ESG-Screening). Beim Erwerb von Anleihen und Aktien wird sichergestellt, dass die ausgewählten Investments unter ESG-Gesichtspunkten nicht den im Folgenden aufgeführten Ausschlusskriterien unterliegen und gleichzeitig zu den jeweils besten ihrer Branche gehören (Best-in-Class Ansatz). Dies erfolgt auf Basis einer Analyse und Bewertung einer Vielzahl von branchenspezifischen und anderen relevanten ESG-Kriterien. Die Asset Management-Gesellschaften verwenden für die Analyse anerkannte und qualifizierte ESG-Ratingagenturen sowie eigene Recherchen.

Ausschlüsse
Das ESG-Screening dient auch dazu, die potenziellen Anlagemöglichkeiten darauf hin zu untersuchen, welche Investitionen durch vom KENFO vorgegebene Ausschlüsse ausscheiden. Ausschlusskriterien schränken das Anlageuniversum ein. Sie sollen sicherstellen, dass Anleger nicht in Geschäftsfelder investieren, die gegen ihre Werte verstoßen und z.B. kritische Geschäftsaktivitäten darstellen. Ausschlusskriterien stellen daher ein ebenso einfaches wie effektives Instrument dar, um Nachhaltigkeitsrisiken in einem Portfolio zu reduzieren. 
 

Ausschlüsse beim liquiden Portfolio 
Beim KENFO gelten für sein liquides Portfolio (Aktien und Anleihen) folgende Ausschlüsse:

  • Schwerwiegende Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact

  • Unternehmen, die Umsätze mit Waffen erzielen

  • Unternehmen, die Umsätze mit der Produktion von Tabak erzielen

  • Betreiber von Kernkraftwerken 

  • Betreiber von Uranminen (Umsatztoleranz 5%*)

  • Förderung von Braun- und Steinkohle (Umsatztoleranz 5%)

  • Betreiber von Kohlekraftwerken (Umsatztoleranz 5%)

  • Förderer von Öl und Gas unter Nutzung von Frackingtechnologien (Umsatztoleranz 5%)

  • Förderer von Öl aus Teersand (Umsatztoleranz 5%)

  • Staatsanleihen und Unternehmen aus Ländern, die gemäß der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete sanktioniert sind

  • Staatsanleihen und Unternehmen aus Ländern, die gemäß der Financial Action Task Force (FATF) auf Grund mangelnder Kooperation bei der globalen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sanktioniert sind

  • Staatsanleihen von Ländern, die gemäß dem Demokratieindex der The Economist Intelligence Unit als autoritär gelten

*Der KENFO agiert marktüblich, indem Ausschlüsse an eine Umsatzschwelle geknüpft werden. Damit sollen Mischkonzerne sachgerecht behandelt und Ungenauigkeiten bei der Berichterstattung der Unternehmen sowie Schätzwerten Rechnung getragen werden.

Nachhaltigkeitsansatz beim illiquiden Portfolio 
Die vom KENFO ausgewählten Fondsmanagement-Gesellschaften im illiquiden Portfolio (Private Equity, Infrastruktur, Private Debt sowie Immobilien) müssen zunächst die Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investing (PRI)) oder ihres amerikanischen Äquivalents unterzeichnet haben. Darüber hinaus wendet der KENFO die Empfehlungen der Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) an, sobald diese für spezifische Anlageklassen zur Verfügung stehen. Bei jeder Fondsprüfung werden ESG-Kriterien geprüft und die Ergebnisse der ESG-Investitionsprüfung werden im Investitionsvorschlag berücksichtigt.

Durch die Vereinbarung von vertraglichen Nebenabreden (Excuse Rights oder Investitionsrestriktionen) setzt der KENFO folgende Ausschlüsse bei indirekten Investitionen über Mehranlegerfonds um: 

  • Betreiber von Kernkraftwerken

  • Förderung von Braun- und Steinkohle (Umsatztoleranz 5%)

  • Betreiber von Kohlekraftwerken (Umsatztoleranz 5%)

  • Hersteller von kontroversen Waffen

Zusätzlich beteiligt sich der KENFO in seinem Infrastruktur-Portfolio nicht an der Erschließung neuer Öl- und Gasprojekte, wenn diese dem 1,5 Grad-Ziel widersprechen. Daher hat der KENFO seit Ende 2023 u.a. das Folgende ausgeschlossen:

  • Erschließung neuer Öl- und Gasfelder, sofern nicht bereits bis Ende 2021 Finanzmittel gebunden wurden (Upstream),

  • Investitionen in Öl- und Gaspipelines (Transport und Verteilung) und Öl- und Gaslagerung, die nicht bis Ende 2022 fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden, es sei denn, sie sind auf 1,5°C-Pfade mit geringer oder ohne Überschreitung ausgerichtet (Midstream) und

  • Investitionen in ölbefeuerte Kraftwerke, Raffinerien und petrochemische Anlagen, sowie gasbefeuerte Kraftwerke, die nicht bis Ende 2022 fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden, es sei denn, sie sind auf 1,5°C-Pfade mit geringer oder ohne Überschreitung ausgerichtet (Downstream).

Weitere Nachhaltigkeitsinstrumente
Ausschlüsse und ESG-Screening sind wichtige, aber bei Weitem nicht die einzigen Instrumente der Nachhaltigkeitsstrategie des KENFO. Die weiteren Instrumente beruhen auf der Überzeugung des KENFO, dass Finanzinvestoren eine wichtige Rolle bei der Transformation der Realwirtschaft hin zu nachhaltigen Geschäftsmodellen spielen können. Weitere bedeutende Nachhaltigkeitsinstrumente des KENFO sind die ESG-Integration und die Dekarbonisierung des Portfolios

Der KENFO ist überzeugt, dass gerade das Zusammenspiel unterschiedlicher Nachhaltigkeitsinstrumente und eine ausgewogene Balance zwischen Ausschlüssen und der Transformation von Unternehmen zur Klimaneutralität ein effektiver Weg zur Erfüllung des renditeorientierten Nachhaltigkeitsansatzes sind.
 

Übergeordnete Grundsätze beim Thema Nachhaltigkeit

Der KENFO-Nachhaltigkeitsansatz orientiert sich an folgenden übergeordneten Grundsätzen:

UN Global Compact, die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Unternehmen werden von der Anlage ausgeschlossen, wenn sie gegen eines oder mehrere der zehn seiner Kernprinzipien verstoßen. Dazu zählen die Einhaltung von anerkannten Menschenrechten und internationalen Arbeitsnormen, der Schutz der Umwelt sowie die Bekämpfung von Korruption. Der Ausschluss umfasst auch Unternehmen aus Branchen, die vom UN Global Compact als Unterzeichner ausgeschlossen werden, da sie gegen dessen Statuten, die sich auf unternehmerisches Fehlverhalten beziehen, verstoßen.

Principles for Responsible Investment (PRI). Die weltweite Investoreninitiative PRI arbeitet in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN Global Compact. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Kapitaleigner, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister, Umwelt- und Sozialkriterien sowie Aspekte der Unternehmensführung bei allen Aktivitäten zu beachten. 

Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA). Die NZAOA ist eine Koalition großer institutioneller Anleger, die sich verpflichtet haben, ihre Investitionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null-Emissionen zu reduzieren. Die Allianz wurde auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen im September 2019 in New York gegründet und ist eine bedeutende internationale Initiative im Kampf gegen den Klimawandel. 

Principles for Responsible Investment (PRI)

Im November 2020 ist der KENFO den von internationalen Investoren entwickelten und von den Vereinten Nationen unterstützten „Principles for Responsible Investment“ (PRI) beigetreten. Die Principles for Responsible Investment sind eine internationale Investoreninitiative, die 2006 in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN Global Compact gegründet wurde. Kern der Initiative sind sechs Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren, die zahlreiche Maßnahmen zur Einbeziehung von ESG-Themen (Environment, Social, Governance) in die Anlagepraxis vorschlagen: 

  1. Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.

  2. Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.

  3. Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.

  4. Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.

  5. Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.

  6. Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.

In einem jährlichen, öffentlich-verfügbaren Transparenzbericht berichtet der KENFO der PRI über die konkrete Umsetzung seines Nachhaltigkeitsansatzes.

Net-Zero Asset Owner Alliance

Seit Anfang März 2020 ist der KENFO Mitglied der United Nations-convened Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA). Diese wurde von den Vereinten Nationen auf dem UN-Klimagipfel in New York im September 2019 gegründet und ist die wichtigste internationale Initiative großer institutioneller Anleger im Kampf gegen die globale Erwärmung. Die 88 Mitglieder der NZAOA mit 9,5 Billionen USD Assets under Management (Stand: 01.03.2024) verpflichten sich, die CO2-Emissionen ihrer Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren. Damit will die NZAOA ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten leisten.

Der KENFO bekennt sich in seinen Nachhaltigkeitsgrundsätzen zu den Pariser Klimazielen. Ziel der Mitgliedschaft ist es, den Transformationsprozess der Realwirtschaft gemeinsam mit anderen Großinvestoren in Richtung Klimaneutralität zu begleiten. Der KENFO verpflichtete sich als erster Staatsfonds weltweit, das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen und sein Anlageportfolio bis spätestens 2050 klimaneutral auszurichten. Dabei geht es nicht darum, Portfolien primär durch Ausschlüsse klimaneutral auszurichten, weil Ausschlüsse den CO2-Ausstoß nicht reduzieren. Vielmehr möchte der KENFO die Realwirtschaft bei ihrer Transformation hin zur Klimaneutralität begleiten. 

Die Net-Zero Asset Owner Alliance veröffentlicht seit Oktober 2020 das „Target Setting Protocol“, das die zu erreichenden Ziele der NZAOA definiert und den einzelnen Mitglieder praktische Guidance für einzelne Anlageklassen bietet. Die im Rahmen des Protokolls festzulegenden Zwischenziele stehen in Einklang mit den wissenschaftlichen Anforderungen für einen 1,5-Grad Pfad. Die NZAOA wird durch verschiedene Partnerorganisationen aus der Zivilgesellschaft beraten. Die Mitglieder der Net-Zero Asset Owner Alliance verpflichten sich regelmäßig über Fortschritte zur Erreichung der gesetzten Ziele zu berichten. Alle fünf Jahre setzt sich jedes Mitglied neue Zwischenziele. 

„Wir werden die Pariser Klimaziele nicht nur durch politische Bekenntnisse erreichen, sondern brauchen entschlossenes Handeln. Einen wichtigen Teil werden auch Unternehmen beitragen müssen: Daher begrüße ich es sehr, dass große institutionelle Anleger mit ihren Investitionen das Jahrhundertziel der Erreichung der Klimaneutralität unterstützen. Mit dem Beitritt zur Net Zero Asset Owner Alliance bekennt sich der deutsche Staatsfonds KENFO zu seiner Verantwortung seinem Auftrag gemäß nachhaltige und langfristige Renditen zur Finanzierung der Atommüllentsorgung zu erwirtschaften.“

Jürgen Trittin, Mitglied des Kuratoriums des KENFO (2017 - 2023)

„Der Beitritt zur Net Zero Asset Owner Alliance ist nicht nur der Ausdruck einer Verpflichtung, das KENFO-Portfolio bis 2050 klimaneutral umzustellen. Es ist auch ein pragmatischer Schritt. Der Beitritt zum AOA ermöglicht einen Zugang zum weiterentwickelten Know-How für Analyseansätze, IT-Tools sowie professionelle Ratingverfahren und reduziert den Aufwand für Eigenentwicklung. Ich begrüße diesen lösungsorientierten Austausch großer institutioneller Anleger als einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Realwirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität.“

Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019 bis 2021)

„Deutschland stellt derzeit die Weichen für eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft. Als erster Staatsfonds weltweit bekennt sich der KENFO klar zur Klimaneutralität und unterstützt Deutschland auf dem Weg zum führenden Sustainable Finance-Standort.“

Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (2018 bis 2021)

„Ich freue mich, dass der KENFO mit dem Beitritt zur Net-Zero Asset Owner Alliance seine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Investments auch international untermauert. Nach dem Ausschluss von Atominvestments, dem umfassenden Nachhaltigkeitskonzept und der Integration von ESG (Environmental, Social, Governance)-Kriterien in seine Anlagestrategie hat sich der KENFO als erster Staatsfonds weltweit frühzeitig dazu bekannt, das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen und sein Anlageportfolio bis spätestens 2050 klimaneutral auszurichten. Der KENFO setzt Standards, die künftig auch bei anderen staatlichen Investitionen gelten müssen. Nachhaltige Investments leisten einen wesentlichen Beitrag, um die Ziele des Beschlusses der Bundesregierung zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, des Pariser Klimaschutzabkommens und der 2030-Agenda für eine nachhaltige, kohlenstoffarme und klimaneutrale Weltwirtschaft in der zweiten Jahrhunderthälfte zu erfüllen."

Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2013 bis 2021)

KENFO setzt sich bis Ende 2024 ein CO2-Reduktionsziel von 20%

Der KENFO hat sich als Mitglied der Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) ein erstes Zwischenziel bei der Reduzierung seines CO2-Fußabdrucks gesetzt: Bis Ende 2024 soll der zum 31.12.2019 gemessene CO2-Fußabruck seines Aktien- und Unternehmensanleiheportfolios um weitere 20 Prozent vermindert werden.