Am 16. Juni 2017 trat das Entsorgungsfondsgesetz in Kraft, mit dem die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ des Bundes errichtet wurde. Am 3. Juli 2017 sind die Betreiber der 25 deutschen Kernkraftwerke ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und haben insgesamt 24,1 Mrd. Euro auf die Konten der Stiftung eingezahlt. Damit soll die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sichergestellt werden. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Das Kuratorium wird durch einen Anlagebeirat beraten. Der Fonds untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird. Er hat seinen Sitz in Berlin.
Der KENFO ist mit rund 24 Mrd. Euro verwalteten Geldern die größte öffentlich-rechtliche Stiftung Deutschlands. Da er mit einer einmaligen Zahlung gegründet wurde und das Entsorgungsfondsgesetz keine weiteren Zuflüsse in das Fondsvermögen vorsieht, handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Für die Kosten der sicheren Zwischen- und Endlagerung wird dem Bund derzeit jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag erstattet. Die Stiftung ist personell effizient aufgestellt und beschäftigt neben ihren drei Vorständen ein hochmotiviertes Team von rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Governancestruktur
- Organigramm
- Rechtsgrundlagen