Die Kernkraftwerke in Deutschland sollen bis 2022 stillgelegt und abgebaut werden. Nach dem Grundsatz, dass die Kosten der Entsorgung von den Verursachern zu zahlen sind, sind die Betreiber von Kernkraftwerken gemäß Atomgesetz verpflichtet, die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls einschließlich dessen Endlagerung zu tragen.
- Der Ausstieg aus der Kernenergie
- Die Finanzierungsverantwortung für die kerntechnische Entsorgung
- Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs
- Die Errichtung des KENFO
- Die Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung