Entwicklung des Stiftungsvermögens
Der KENFO ist bei seiner Errichtung im Jahre 2017 mit einem Stiftungsvermögen von 24,1 Mrd. Euro ausgestattet worden. Diese Mittel stammen von den damaligen Betreibern der 25 deutschen Atomkraftwerke. Der KENFO legt sein Stiftungsvermögen an den weltweiten Kapitalmärkten an, um die bis Ende dieses Jahrhunderts anfallenden Kosten der Zwischen- und Endlagerung finanzieren zu können. Aus seinem Stiftungsvermögen und den erzielten Kapitalerträgen erstattet der KENFO dem Bundesumweltministerium jährlich die kerntechnischen Entsorgungskosten. Anders als bei vielen anderen Staatsfonds fließen dem KENFO keine weiteren Mittel zu. Die jährlichen Auszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe und der weitere Aufbau des Stiftungsvermögens müssen ausschließlich durch die Kapitalanlage erwirtschaftet werden. Bis Ende 2025 ist das Stiftungsvermögen auf rd. 25,6 Mrd. Euro bzw. einschließlich der Auszahlungen auf rund 30,9 Mrd. Euro gestiegen.
| Jahr | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stiftungsvermögen | 23.851 | 23.464 | 23.886 | 24.462 | 25.492 | 21.737 | 23.490 | 24.881 | 25.600 |
| Stiftungsvermögen inkl. der kumulierten Auszahlungen* | 24.132 | 23.926 | 24.709 | 25.798 | 27.871 | 24.764 | 27.154 | 29.349 | 30.891 |
Auszahlungen an den Bund

Rechtsgrundlage
Als öffentlich-rechtliche Stiftung agiert der Fonds innerhalb folgender rechtlicher Rahmenbedingungen:
Entsorgungsfondsgesetz (PDF, 83 Kb)
Anlagerichtlinien (PDF, 238 Kb)
Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (PDF, 133 Kb)
Vertrag zur Finanzierung der Kosten des Kernenergieausstieges (PDF, 4,02 Mb)










