Über den
KENFO

Der KENFO sichert die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland. Die Stiftung wurde 2017 gegründet und verwaltet die rund 24 Mrd. Euro, die von den Betreibern der Kernkraftwerke eingezahlt wurden. Als größte öffentlich-rechtliche Stiftung Deutschlands erstattet sie dem Bund jährlich die Mittel für eine sichere nukleare Entsorgung. 

Der KENFO sichert die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland. Die Stiftung wurde 2017 gegründet und verwaltet die rund 24 Mrd. Euro, die von den Betreibern der Kernkraftwerke eingezahlt wurden. Als größte öffentlich-rechtliche Stiftung Deutschlands erstattet sie dem Bund jährlich die Mittel für eine sichere nukleare Entsorgung. 

Entwicklung des Stiftungsvermögens

Der KENFO ist bei seiner Errichtung im Jahre 2017 mit einem Stiftungsvermögen von 24,1 Mrd. Euro ausgestattet worden. Diese Mittel stammen von den damaligen Betreibern der 25 deutschen Atomkraftwerke. Der KENFO legt sein Stiftungsvermögen an den weltweiten Kapitalmärkten an, um die bis Ende dieses Jahrhunderts anfallenden Kosten der Zwischen- und Endlagerung finanzieren zu können. Aus seinem Stiftungsvermögen und den erzielten Kapitalerträgen erstattet der KENFO dem Bundesumweltministerium jährlich die kerntechnischen Entsorgungskosten. Anders als bei vielen anderen Staatsfonds fließen dem KENFO keine weiteren Mittel zu. Die jährlichen Auszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe und der weitere Aufbau des Stiftungsvermögens müssen ausschließlich durch die Kapitalanlage erwirtschaftet werden. Bis Ende 2025 ist das Stiftungsvermögen auf rd. 25,6 Mrd. Euro bzw. einschließlich der Auszahlungen auf rund 30,9 Mrd. Euro gestiegen.

Jahr201720182019202020212022202320242025
Stiftungsvermögen23.85123.46423.88624.46225.49221.73723.49024.88125.600
Stiftungsvermögen inkl. der kumulierten Auszahlungen*24.13223.92624.70925.79827.87124.76427.15429.34930.891

Auszahlungen an den Bund

Die Erstattung der Entsorgungskosten belief sich von 2017 bis Ende 2025 auf insgesamt 5,3 Mrd. Euro. In diesem Umfang wurde der Bundeshaushalt – und damit der Steuerzahler – entlastet.

* inkl. Rückerstattung von Stiftungskapital in Höhe von 90,5 Mio. EUR an die Energieversorgungsunternehmen in 2017

Unsere Historie

2010

Ausstieg aus der Kernenergie

Die Bundesregierung stellt die Weichen für den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Der Kernenergie wurde darin eine Brückenfunktion zugeschrieben bis die erneuerbaren Energien zuverlässig und wirtschaftlich ihre Rolle übernehmen können und die dafür notwendigen Energieinfrastrukturen verfügbar sind.

2011

Reaktorunfall von Fukushima

Nach dem Reaktorunfall des Kernkraftwerks Fukushima im März 2011 erfolgte eine gesellschaftliche Neubewertung der Restrisiken der Kernkraft. Die Bundesregierung leitet den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie ein. 
Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) leitete eine umfassende Analyse der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke ein.

2014

Finanzierungsverantwortung

Vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Rechtsgutachter schlugen die Einführung einer gesetzlichen Konzernhaftung, eines konzerninternen Sicherungsvermögens und eines öffentlichen-rechtlichen Fonds vor. Die Bundesregierung hat ferner die Gesamtentsorgungskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft analysieren lassen.

2016

Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)

Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs empfiehlt eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu errichten. Diese „könnte schlank ausgestaltet werden“ und wäre „vor allem gegenüber sachfremden Begehrlichkeiten und Eingriffen besser geschützt als ein Sondervermögen“.

2017

Die Errichtung des KENFO

Der „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ wird als öffentlich-rechtliche Stiftung am 16. Juni 2017 errichtet und startet seine Arbeit in den Räumlichkeiten des Bundeswirtschaftsministeriums. Am 3. Juli 2017 gehen die Zahlungen für die Verpflichtungen der 25 Kernkraftwerke in Deutschland in Höhe von insgesamt 24,1 Mrd. Euro von den Energieversorgungsunternehmen auf die Konten der Stiftung ein.

2019

Festlegung des Kurznamens „KENFO"

Das Kuratorium legt als Abkürzung der gesetzlichen Bezeichnung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ den Kurznamen KENFO fest.

2019

Beschluss ESG-Grundsätze

Am 2. Juni 2019 beschließt das Kuratorium die „ESG-Grundsätze“ und gibt in zehn Punkten die Grundlagen des Nachhaltigkeitsansatzes vor, insbesondere dass der Fonds im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags die Erreichung der Pariser Klimaziele unterstützt.

2019

Umzug in eigene Räumlichkeiten im Westen Berlins

Mitte Juni zieht der KENFO aus den ihm im Bundeswirtschaftsministerium als „Starthilfe“ zur Verfügung gestellten und mittlerweile zu eng gewordenen Räumen aus. Die neuen Büroräume im „Lenzhaus“, Berlins erstem Büro-Hochhaus im avantgardistischen Art Déco-Stil aus den Zwanzigerjahren, liegen im Westen Berlins in direkter Nachbarschaft zum Kurfürstendamm und dem KaDeWe.

2020

Beitritt zur Net-Zero Asset Owner Alliance und UN Principles for Responsible Investment (UN PRI)

Der KENFO bekennt sich in seinen Nachhaltigkeitsgrundsätzen zu den Pariser Klimazielen. Mit seinem Beitritt zur UN-convened Net-Zero Asset Owner Alliance verpflichtet sich der KENFO, die CO2-Emissionen seines Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren. Der KENFO bekennt sich in seinen Nachhaltigkeitsgrundsätzen zu den Pariser Klimazielen. Die von der UNO unterstützten „Principles for Responsible Investment“ (PRI) sind eine internationale Investoreninitiative. Durch die Unterzeichnung der sechs Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren bestätigt der KENFO die gelebte Praxis zur Einbeziehung von ESG-Themen (Environment, Social, Governance) in die Anlagestrategie. 

2020

Corona-Krise getrotzt

Die Corona-Krise stellt auch den KENFO vor Herausforderungen.

Dennoch liegen die Finanzanlagen des KENFO seit Auflage im Plus und das erste Corona-Jahr wird mit einer positiven Wertenwicklung von 8,3 Prozent abgeschlossen.

2021

Ziele zur CO2-Reduzierung formuliert

Der KENFO hat sich als Mitglied der UN-convened Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) ein erstes Zwischenziel bei der Reduzierung seines CO2-Fußabdrucks gesetzt: Bis Ende 2024 soll der zum 31.12.2019 gemessene und der AOA übermittelte CO2-Fußabruck seines Aktien- und Unternehmensanleiheportfolios um 20 Prozent vermindert werden.

2021

ESG-Auszeichnung erhalten

Für seinen Nachhaltigkeitsansatz und die „ESG Kriterien Implementierung 2020 & 2021“ erhält der KENFO den „Institutional assets Award“ der Deutsche Pensions & Investmentnachrichten (dpn) und wird für eine überzeugende und verantwortungsvolle Berücksichtigung von sozialen, ökologischen und Governance Aspekten bei der Ausrichtung der Kapitalanlagen ausgezeichnet.